Durch die Aufhebung des Untertänigkeitsverbandes hörte die
Bevormundung der Gemeinden vonseiten ihrer ehemaligen Grundobrigkeiten auf. Das
provisorische Gemeindegesetz vom 17.3.1849 erklärte die Gemeinde für frei nach
dem von ihm aufgestellten Grundsatz:
„Die Grundfeste des freien Staates ist die
freie Gemeinde.“
Ein von den Gemeindemitgliedern frei gewählter
Gemeindevorstand soll unter Zuziehung des Gemeindeausschusses die
Angelegenheiten der Gemeinde nach innen und außen leiten, die Interessen
derselben nach Möglichkeit fördern, jeden Nachteil hintanhalten und selbst über
Streitigkeiten innerhalb entscheiden.
Jede Gemeinde soll ein in sich wohlorganisiertes Ganzes,
gewissermaßen einen Staat bilden.
Der 27.8.1850 war der Tag, an welchem der Anfang gemacht
und zu dem wichtigen Geschäfte der Wahl geschritten wurde. Nachdem der mit der
Wahl beauftragte Wahlkommissär Exz. Peter Brandeis, Lokalist aus Gießhübel,
vor den Versammelten einen Vortrag gehalten hatte, wurde von den Wahlmännern
gewählt:
zum Gemeindevorsteher Johann
DÖRNER Haus Nr. 19 mein Urgroßvater
zu Gemeinderäten Andreas VOGEL
Nr. 103
Josef HERZIG Nr. 19
zu Ausschussmännern Franz
VOGEL Nr. 19
Ignaz VOGEL Nr. 104
Florian HARTMANN Nr. 83
Josef DÖRNER Nr. 51
Johann VOGEL Nr. 60
Josef DÖRNER Nr. 68
zu Ersatzmännern Paul NETTIG Nr. 107 Lehrer
Mathias
VEIT Nr. 106
Anton POHNER Nr. 5
Anton VOGEL Nr. 14
Ignaz EIMANN Nr. 67
Anton FIERESCH Nr. 93
Die nächste Gemeindewahl erfolgte am 10.2. 1861 gemeinsam
mit POLLOM.
Bekannte Vorsteher
waren:
Johann
VOGEL (Nr.21); Franz NEUGEBAUER (Nr.153) und Johann SCHINDLER (Nr.100)